Zweitwohnungssteuer für geerbtes Haus

Alfred @, Donnerstag, 25.03.2010 (vor 5139 Tagen) @ olli865

Von wem wird denn die ZWSt verlangt> Von einem oder von allen drei>
Wie wurde die Höhe berechnet>
Vorab allgemein: Nach der derzeitigen Rechtsprechung lässt sich die ZWSt nur ausschließen, wenn man über die fragliche Wohnung nicht rechtlich abgesichert verfügen kann. Wenn also die derzeitigen Mieter gleichzeitig Inhaber der freien, selbst genutzten Räume wären, entfiele die ZWSt. Hat natürlich andere Risiken.


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