Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht

Alfred @, Sonntag, 04.04.2010 (vor 5128 Tagen) @ neo

Zweitwohnungsteuer- und Melderecht – eine unheilige Allianz, da sie mittlerweile so verwoben sind, das man eigentlich nichts mehr richtig machen kannst.

Fangen wir mit meinem Lieblingsthema an – dem Wohnsitz.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen hast Du Deinen Wohnsitz dort, wo Du Dich niedergelassen hast. Danach hast Du in München eher keinen Wohnsitz. Andererseits hat das BVerfG entschieden, dass die melderechtliche Erfassung einer Wohnung als Nebenwohnung als Meldung eines Nebenwohnsitzes anzusehen ist. Auch die melderechtliche Hauptwohnung ist nach Auffassung des BVerfG (und er meisten anderen Gerichte; a.A. BAG) mit dem Melden eines Hauptwohnsitzes gleichzusetzen. Da könntest Du - gestützt sogar auf Entscheidungen des BVerfG glatt glauben, nicht meldepflichtig zu sein, da Dir die Absicht fehlt, Dich in münchen niederzulassen.
Richtig erscheint es mir aber, sich nach dem Melderecht zu richten und zwar völlig losgelöst von der hier bedeutungslosen Wohnsitzfrage und dem BVerfG. Da bleibt noch genug Spielraum. Geht man davon aus, dass Du die Wohnung Deines Freundes zum Wohnen oder Schlafen nutzt und dies auch für die Wohnung in Niederbayern gilt, hast Du melderechtlich zwei Wohnungen, von denen eine Deine Haupt- und die andere Deine Nebenwohnung ist. Fragt sich nur welche> Streng nach Melderecht: Die rein zeitlich gesehen vorwiegend genutzte Wohnung ist als Hauptwohnung zu erfassen. Das wiederum wirft die Frage auf: Wo hältst Du Dich überwiegend auf. Bei Arbeitnehmern gilt als Faustregel: Der überwiegende Aufenthalt ist am Arbeitsort. Diese Vermutung kann man aber widerlegen, denn das muss nicht so sein. Das hängt von der Regelung der Arbeitszeit ab z.B.: 4 oder 5-Tge-Woche, Häufigkeit von Überstunden und Art des Ausgleichs. Auch die Anzahl der Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort kann entscheidend sein. Wenn Du z.B. angeben kannst, auch während der Woche an zwei aufeinander folgenden Tagen an Deinen Wohnort zu fahren, kann es durchaus sein – und ist bei einer Entfernung von 140 km noch plausibel darzulegen -, ist der überwiegende Aufenthalt am Wohn- und nicht am Arbeitsort .
Die Frage des Wechsels des Arbeitsortes kann auch von Bedeutung sein. Wenn Du z.B. in München erst zum 1.4.2010 angefangen hast und davon ausgehst, ab Mitte/IV. Quartal 2011 wieder am Heimatort zu arbeiten, wäre dort Dein vorwiegender Aufenthalt. Du kannst aber auch davon ausgehen
Vom Grundsatz her dürfte für eine Nebenwohnung in München bei Dir keine Zweitwohnungsteuer anfallen, weil Du die Wohnung nicht innehast. Inhaber der Wohnung ist einzig und allein Dein Freund. Darauf kann man sich aber bei der sich ständig wandelnden Rechtsauffassung nicht verlassen.
Auch Dein Freund muss aufpassen. Wenn Du bei ihm einziehst, was bei einer melderechtlichen Erfassung nachweislich so wäre, muss er dies unter Umständen dem Vermieter mitteilen, da manche Nebenkosten für die Wohnung sich nach der Anzahl der Bewohner richten. Ziehst Du hingegen nicht ein, und „besuchst“ Deinen Freund nur an einigen Arbeitstagen ergibt sich weder eine melderechtliche Verpflichtung noch eine Belegungsänderung der Wohnung.
Du siehst, da musst Du bei der Frage des „überwiegenden Aufenthalts“ mit spitzem Bleistift rechnen und Nachweise führen, um zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Ggf. ergibt sich sogar – was bei Dir erst mal nicht so klingt - dass Du die Wohnung Deines Freundes nur gelegentlich nutzt, und im melderechtlichen Sinn überhaupt nicht eingezogen bist.

Bei der Anmeldung einer Hauptwohnung in München solltest Du auch noch berücksichtigen, dass Du nach Auffassung des BVerwG damit zum Ausdruck bringst, dass Deine Nebenwohnung am Heimatort für die „Abdeckung eines fiktiven allgemeinen, existenziellen, menschlichen Grundbedürfnisses Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs“ nicht geeignet ist.
Einkommensteuerrechtlich halte ich mich zurück, da sollten sich andere äußern. Aber die Frage der doppelten Haushaltsführung hat weder mit dem Innehaben einer Wohnung, noch dem Melderecht oder gar dem Zweitwohnungsteuerrecht zu tun. Paradoxerweise wäre es sogar so, dass Deine beruflich bedingte Hauptwohnung in München einkommensteuerrechtlich eine Zweitwohnung wäre.

Persönliche Meinung:
Eigentlich kannst Du machen, was Du willst, es muss nur belegbar/begründbar bzw. darf nicht nachweislich falsch sein.

Solltest Du noch weitere Fragen haben, bitte als Beispiel formulieren. Hier könnten immer noch Leute mitlesen, die sich nicht nur dafür schämen müssten.


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