München - Eltern mieten Wohnung für studierendes Kind

Rebell @, Mittwoch, 07.04.2010 (vor 5133 Tagen) @ Alfred

» aber vorprogrammiert, denn die Stadt wird behaupten, er sei „Inhaber einer
» weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf eines
» Familienangehörigen“.

Ha Ha wie würde es sich denn bei einem Gefängniswärter in München zu behandeln sein. Dieser hätte einen eigens für ihn bereitgestellten Raum zum Schlafen ,der hat auch einen Schlüssel für den Zugang - das alles für den persönlichen Bedarf- er beansprucht somit eine Schlafgelegenheit in einem anderen Gebäude als seine Hauptwohnung>>>>>>>Das Innehaben zählt doch zum persönlichen Aufwand > Selbst wenn die Miete nichts kostet, werden doch die von der Kommune ermittelten Kaltmietwerte zur Besteuerung angesetzt. Soe steht es doch in allen Satzungen.
Wenn die Satzungen keine Befreiung vorsehen, gelten dann einfache Interpredationen>> oder gilt die Satzung >


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