München: Zweitwohnungssteuer umgehen

Alfred @, Montag, 12.04.2010 (vor 5100 Tagen) @ nobby

Kommt beim Widerspruch darauf an, ob Du bei Ablehnung klagen willst oder nicht.
Wenn Du klagen willst, kannst Du Dich auf folgende Punkte beschränken:
1. Nichtigkeit der Satzung gem. BVerfG Beschlüsse vom
2. Falsche Einschätzung bei der Anmeldung – tatsächlich war die Nebenwohnung in M. immer Deine Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung.
Wenn Du die Ablehnung hinnehmen willst, kannst Du alles reinschreiben, was Dir einfällt. Das wären o.a. Punkte 1. und 2., dazu aus Deinem Vorschlag
3. Begründung des Widerspruchs (Nichtkenntnis und Nichtinfo über Zweitwohnungssteuer durch Steuerbehörde, Änderung der persönlichen Situation)
4. Verweis auf sozialen Status (momentan schlecht zahlungsfähig)>
und grundsätzlich kannst Du monieren, dass es sich
5. wegen der Abhängigkeit von Zweck und Person nicht um eine Aufwandsteuer handelt.
Das hilft zwar nichts, aber Du kannst Dampf ablassen, und die Stadt muss den Unnsinn bearbeiten. Tut sie das nicht, kannst Du sie mit guten Erfolgsaussichten wegen Untätigkeit verklagen.

Für 2010 kannst Du evtl. zusätzlich einen Antrag auf Befreiung (bayer. Armutsgrenze) stellen


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