Zwst- Formularaffäre nur in Bayern?

Gustav @, Donnerstag, 15.04.2010 (vor 5097 Tagen)

Bayerische Kuriositäten wie folgt.
1988 versuchte eine Allgäuer Fremdenverkehrsgemeinde die Zweitwohnungsteuer einführen, Ministerpräsident Franz Josef Strauß ergriff die Iniatitive und untersagte in Bayern generell die Zweitwohnungsteuer, zum finanziellen Ausgleich wurde allen Kommunen nach dem Stand der Volkszählung von 1987 ein Ausgleich gesetzlich geregelt mit der Bezeichnung Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze zugesichert. Im Laufe der Jahre insbesondere 2003 – 2004 erhoben diese Kommunen den Anspruch über die Kommunalverbände auch in Bayern die Zweitwohnungssteuer.zu erheben, mit dem Ermächtigungsgesetz z. Änderung der KAO 2004 begann fast ein Wettlauf mit wenig glaubwürdigen Argumenten sowohl bei den Bürgern mit Erstwohnsitz als auch bei den über 50 000 Besitzern von Ferienwohnungen in Bayern. Kein Kommunal-Kreis- oder Landtagspolitiker wollte über die Zweigleisigkeit sich auf eine Diskussion einlassen, es wurde einfach geleugnet. Als nun die nicht von der CSU- regierten Unistädte mit Freuden auf den Abzockezug –Zweitwohnungssteuer aufgesprungen sind, war man empört, denn damit hätte angeblich niemand gerechnet- Unruhen bei den Studenten, arbeitswilligen Pendlern und zum Dienst in Großstädten wie München dienstlich verpflichtete Polizisten mit einer Residenzpflicht zwangen die Regierung v. Freistaat zu einer Reform der KAO zu beraten und beschließen. Vor den Sommerferien wurde im Hauruckverfahren eine wenig glücklich formuliertes Gesetz zur Entlastung für Geringverdiener zum 1.1.2005 in Kraft gesetzt. Eine jährlich sich wiederholende Antragsflut bei Gemeinden mit einer jeweils jährlich begrenzten Abgabefrist , jeweils v. 1.1. bis 31.1. besteht die Möglichkeit nachträglich für das abgelaufene Kalenderjahr mit dem Einkommensnachweis aus dem vorletzen Jahr hat ein lediger mit einem Jahreseinkommen unter € 26.000 und verh. Unter € 33 000.-eine Möglichkeit die eingezahlten Beträge zur Zwst. zurückzubekommen, aber das ganz hat noch viele Haken, denn es gilt nicht das zu versteuernde Einkommen man hat einen etwas „faulen“ Trick angewendet – es heißt Summe der positiven Einkünfte zu berücksichtigen. Schon bei den Beratungen zu dieser Reform ignorierten die CSU-Abgeordneten die Bedenken aus vielen Seiten und nun werden die vorgetragenen Bedenken sichtlich erkennbar, denn die Sachbearbeiter der Gemeinden sind und werden keine Steuerexperten. Zusätzlich offenbart sich auch noch die Unterschiedlichkeit in Bayern, denn die Schwaben bearbeiteten diese Anträge schon mit seltsamen Forderungen, man will nämlich – so muss der Eindruck gewonnen werden- die Steuerbescheide der Finanzämter einer Nachkontrolle unterziehen und verlangt allerlei Angaben. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ( bei Einkommen unter € 7.500.-/Jahr) ist viel zu wenig. Man möchte Originalbelege Sparbücher und noch mehr zur Überprüfung vorgelegt bekommen, um zu prüfen ob die Gemeinde den Antrag doch noch zurückweisen könnte. Ja die Oberbayern sind in diesem Fall die ganz intelligenten Steuerexperten, diese zimmerten sich ein 3 – seitiges Formular zusammen und verlangen noch wesentlich nähere ganz gezielte Auskünfte, fristgerechte formlose Anträge werden nicht bearbeitet zurückgeschickt mit den Anforderungen des Spezialformulares.
Die Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten in Bayern ergab allerdings, dass diese „Spezial-Formulare“ in dieser Form nicht verwendet werden dürfen, diese müssten aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert werden. Als dieser Hinweis auch dem Staatsministerium zuständigkeitshalber übermittelt worden ist am Freitag den 9.4.2010 ergingen über die Landratsämter an die Kommunen telefonische Anordnungen, dass diese so nicht zu verwenden seien!
Lasst uns gespannt sein was man im Innenministerium nun ausbrüten wird, denn von dort fehlten schon seit Einführung oder Entlastungen verbindliche Dienstanweisungen, es braucht sich niemand zu wundern, dass von den Kommunen vielfach willkürliche Entscheidungen getroffen werden, das trifft auch auf den Vollzug zu!


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