Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht

neo @, Samstag, 17.04.2010 (vor 5095 Tagen) @ Alfred

Thx @ Alfred für Deinen sehr informativen Beitrag.

Ich habe mich Anfang der Woche schriftlich mit Zweitwohnsitz in München angemeldet, Hauptwohnsitz sollte meine Wohnung in Niederbayern bleiben. Am Donnerstag wurde mir vom Kreisverwaltungsreferat meine Anmeldung per Post zurück gegeben. Zwei Gründe wurden mir genannt:

- Das Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen fehlte
- Meine Angaben hinsichtlich der Münchner Wohnungsart entspricht evtl. nicht der Rechtslage und verweisen auf nachfolgende Information:

Die Hauptwohnung ist als Anknüpfungspunkt für öffentliche Rechte und Pflichten von Bedeutung. Mit der Einführung des sog. Objektiven Hauptwohnungsbegriffs wurde festgelegt, dass ein Einwohner im wesentlichen nicht mehr frei bestimmen kann, welche von mehreren Wohnungen er als seine Hauptwohnung betrachtet. Diese Regelung ist durch das Melderechtsrahmengesetz des Bundes (MRRG) vorgegeben und ist somit bundeseinheitlich. Dabei hat der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen, dass diese Regelung nicht immer mit den persönlichen Wünschen des Einwohners im Einklang steht und bestimmte Konsequenzen in anderen Rechtsbereichen haben kann. Nach Art. 15 Abs. 2 MeldeG (wortgleich mit § 12 Abs. 2 MRRG) ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Beigefügt habe ich dann noch die Anmeldung bei weiteren Wohnungen im Inland oder Änderung der Hauptwohnung (Anlage 2) erhalten.

In den nächsten Tagen möchte ich o. g. Anmeldung ausfüllen und an das Kreisverwaltungsreferat bzw. Bürgerbüro zurücksenden.

Ich möchte aber daran festhalten das meine Wohnung in Niederbayern meine Hauptwohnung bleibt (siehe zur Erörterung meinen ersten Eintrag).

Was meint Ihr> Kann mich das Kreisverwaltungsreferat zwingen den Hauptwohnsitz nach dessen Ermessen festgelegt zu bekommen bzw. welche Konsequenzen können auf mich zukommen>

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.


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