Zweitwohnsitzsteuer / Meldepflicht

Alfred @, Sonntag, 18.04.2010 (vor 5093 Tagen) @ neo

Wenn es so ist, dann ist so. Auch wenn es zu Rückfragen führen kann und wohl auch wird. Denn einen „für die Behörde verständlichen Satz“ zu formulieren, könnte sich als unmöglich erweisen.


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