Eltern als Mieter für studierendes Kind in München

fb @, Freitag, 14.05.2010 (vor 5090 Tagen) @ Alfred

» » Das liest sich für mich so, dass wir ZWS zahlen müssten.
»
» So versteht es jeder normale Mensch, stimmt aber nicht.
»
» Inhaber einer Wohnung ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsbefugnis
» über die Wohnung hat. Das ist - üblicherweise - der Mieter. Wenn aber der
» Mieter (hier: Dein Vater) Dir die Wohnung einschließlich der rechtlichen
» Verfügungsbefugnis (entgeltlich oder unentgeltlich) „überlässt“, bist Du
» der Inhaber und nicht mehr Dein Vater.
» Nur wenn Die Vater Inhaber der Wohnung bliebe (was letztlich nur ihr beide
» verbindlich sagen könnt) wäre diese Wohnung u.U. für Deinen Vater eine
» Zweitwohnung.

Wie kann denn mein Vater mir die rechtliche Verfügungsbefugnis übertragen> Benötigen wir dann eine Art Untervermietungsvertrag>
Wenn ich die rechtliche Verfügungsbefugnis habe, hätte der Vermieter denn dann noch Ansprüche gegenüber meinem Vater, wenn ich z.B. die Miete nicht zahlen würde>


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