Umzug nach Hamburg: Fragen bzgl. der Anmeldung

Alfred @, Freitag, 04.06.2010 (vor 5065 Tagen) @ daniel2086

Wenn Du für einen länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt in Hamburg eine Wohnung bezieht, unterliegst du für diese Wohnung der Meldepflicht.
Das Ganze scheint mir weniger eine Frage des Melderechts als des Umgangs mit der Agentur für Arbeit zu sein. Wenn Du in Hamburg nicht mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung registriert bist, könnte es durchaus möglich sein, dass die Nürnberger weiterhin für Dich zuständig sind.
Wenn schon, solltest Du Dich mit alleiniger Wohnung in Hamburg melden. Das wäre sachlich richtig, denn so wie es klingt, wirst Du Deine Eltern nur besuchsweise – und damit nicht meldpflichtig – sehen.
Solltest Du wieder nach Nürnberg zurückkehren, musst Du Dich wieder ummelden – dürfte allerdings problemlos sein.


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