HW nicht M, NW München, HW muss überwiegend genutzt werden??

Rebell @, Dienstag, 06.07.2010 (vor 5015 Tagen) @ Percy

» a) Ich dachte, dass für mich als Verheirateter der Lebensmittelpunkt
» (Gemeinde, Familie usw.) gleich Hauptwohnsitz ist, egal wieviel Tage ich
» dort bin>!
» b) Aus dem Brief lese ich heraus, dass ich nur von der ZWS befreit bin,
» wenn ich mehr Tage in München bin>!
» c) Wenn ich aber mehr Tage in München bin, muss ich dann München als HWS
» melden>!
» d) Was haben die Eigentumsverhältnisse damit zu tun>
»
» Finale Frage: Welche Voraussetzungen in der beschriebenen "Konfiguration"
» müssen denn nun vorliegen, um keine ZWS zu zahlen>
Hallo Percy, Du bzw. alle davon auch nur z.T. Betroffenen müssen sich wohl viele Fragen gefallen lassen, und zwar wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht. Die Stadt will wohl in Erfahrung bringen ob Du an mehr als 185 Tagen Dich in München aufhältst, denn dann käme es darauf an ob Du eventuell gem. Meldegesetz eine Verpflichung zum Erstwohnsitz vorliegt! Es geht nur ums GEld, denn für Erstwohnsitz bekommt die Kommune höhere Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleich. Nachdem die Gerichte den Schutz der Familie in Vordergrund gestellt mit einer Befreiung für erwerbstätige Ehegatten entschieden. Jetzt suchen alle Kommunen nach neuen Möglichkeiten Bürger zur Kasse zu bitten, damit möchte man die maroden Kassen aufbessern, um die isswirtschaft zu finanzieren >. Warten wir noch ab, denn in Tourismuslobbykommunen tauchen schon mal Fragen auf: "Woooo haben Sie geschlafen"> Das hätte allerdings mit der Zwst nichts zu tun. Vielleicht gibts noch eine weitere Möglichkeit !
Fakt ist, dass all diese Auswüchse eine Ende hätten wenn unsereren verantwortlichen Politikern endlich mal die längst überfällige komunale Finanzreform auf den Weg bringen würde. Aber da werden eher riesige Mengen von Vermögen vernichtet und die eigenen Diäten erhöht- siehe Bundesregierung-Erfolgsmeldungen der letzten 10 Monate! Auf Kosten der Steuerzahler Teilnahme an einem Fußballspiel in Südafrika mit Gefolgschaft !!"!
Zu der Frage Eigentumsverhältnisse: gibts nur die Antwort: Besitz verpflichtget!!!


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