Erstwohnsitz MUC, Zweitwhsitz HH? Sinnvoll?

Soraya @, Donnerstag, 08.07.2010 (vor 5033 Tagen) @ micky

» Bedeutet das für mich, da ich dann ja in München den HWS anmelde, dass ich
» keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss>>>
»
»Ja ganz klar - München genießt sodann vom kommunalen Finanzausgleich - Due zahlts mit EWS. keine Zwst.nach München!In Hamburg brauchst doch gar nicht mit Nebenwohnsitz gemeldet sein, insbesondere wenn die Wohnung nachweisloich untervermietet ist. Selbst wenn Du Deine Hamburger Wohnung kostenlos oder zu einem ganz niedrigen Mietpreis überlässt, es könnte allerdings sein ,dass der Nutzer - mit dem Innehaben Deiner Wohnung in Hamburg Zwst.zahlen sollte- vorausgesetzt es ist für diesen eine Nebenwohnung! Ob Hamburg eine Zwst erhebt ist mir nicht bekannt!


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