ZWS Berlin = verwirrend

LionelHutz @, Mittwoch, 04.08.2010 (vor 5007 Tagen) @ Alfred

» Das wäre ein durchaus logischer, nachzuvollziehbarer und vernünftiger Ansatz. Aber unnötig, denn dazu hat sich der BFH bereits eingehend Gedanken gemacht (Beschluss vom 1.10.2008, II B 16/08) und höchst interessant ausgelegt.

Im dem von Dir zitiertem Beschluss geht es nicht um die Frage ob die Besteuerung eine Wohnung mit Bad vorraussetzt.

Der Satz

"Dem BlnZwStG liegt vielmehr sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung der melderechtliche Wohnungsbegriff des § 16 des Berliner Gesetzes über das Meldewesen vom 26. Februar 1985 --BlnMeldeG-- (GVBl Bln 1985, 507) zugrunde, der lediglich um bauordnungsrechtliche Erfordernisse für die Zweitwohnung erweitert wird."

spricht vielmehr dafür, dass sich der BFH meiner Argumentation anschliessen könnte.

Man kann daraus natürlich auch direkt die Verfassungswidrigkeit des ganzen Gesetzes ableiten.


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