ZWS für unwissende Studenten
Vom Begriff her: Niemand ist laut Melderegister mit Zweitwohnung gemeldet.
Wenn man dem BVerwG Glauben schenken darf, ist Nebenwohnung auch nicht mit Zweitwohnung gleichzusetzen. Und den Kölner Unfug mit der rückwirkenden Abmeldung muss man spätestens seit 2009 auch nicht mitmachen. Wer mit Nebenwohnung registriert ist, ist nicht noch lange nicht Inhaber dieser Wohnung. Die Zeiten sind wohl endgültig vorbei, wo Behörden und Gerichte willkürlich Nutzen und Innehaben gleichsetzten (selbst wenn sie es immer wieder versuchen).
Wenn überhaupt besteht das Problem eventuell darin, einer unfähigen Behörde etwas beweisen zu müssen, was es nicht gibt.
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Caro Z.,
13.08.2010
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