Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Mittwoch, 25.08.2010 (vor 4965 Tagen) @ mel38

» Wäre es möglich das die Mutter einen Mietvertrag unterschreibt, aber nur der Sohn einzieht in die Wohnung>
Ja, eine Wohnung kann schließlich mieten wer will. Wenn dann eine andere Person einzieht, ist das ausschließlich Sache zwischen Vermieter und Mieter.

» Muss sich die Mutter an das Meldegesetz halten, sprich sich anmelden in der angemieteten Wohnung>
Die Mutter muss sich an das Meldegesetz halten. Wenn nur der Sohn einzieht, darf sich die für diese Wohnung nicht melderechtlich registrieren lassen. Das Anmieten einer Wohnung allein begründet keine Meldepflicht, man muss sie auch beziehen und zum Wohnen und Schlafen nutzen. Meldepflichtig ist allein der Sohn.

» Und fallen ZWS an>
Das ist letztlich eine nur gerichtlich zu klärende Frage, die sich im Ergebnis nach der Gestaltung der Wohnverhältnisse des Sohnes richtet. Die ZWSt lässt sich mit einiger Sicherheit vermeiden, wenn der Sohn für diese Wohnung melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert ist und außerdem (sicherheitshalber) Inhaber der Wohnung ist/wird.

Noch Fragen (auch zu praktischen Hinweisen)>


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