Wohnung für Sohn anmieten

Alfred @, Montag, 27.09.2010 (vor 4952 Tagen) @ mel38

» Also auf dem Meldeschein "alleinige Wohnung" ankreuzen.
Ja
» Aber muss man nicht auch noch Hauptwohnung ankreuzen>
Nein, alleinige Wohnung schließt Hauptwohnung aus.


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