Bestehender Familien Versicherungsschutz???

Christian @, Mittwoch, 25.10.2006 (vor 6393 Tagen) @ Timo

Hallo Timo

vorab: das Melderecht (gab es schon vor der Bildungsoffensive) gilt unabhängig vor anderen Überlegungen und ist zu beachten. Danach hat jemand bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung dort, wo es sich vorwiegend (quantitativ/zeitlich) aufhält. Dementsprechend hat er sich anzumelden. Alle anderen Überlegungen sind im Vergleich dazu zweitrangig und haben z.B. mit einer Abwägung „Zweitwohnungssteuer oder Privathaftpflichtversicherung“ nichts zu tun.
Das mit den Versicherungen kommt mir, zumindest bezüglich der Krankenkasse, so pauschal wie Du es schreibst - Krankenkasse + Privathaftpflicht + Rechtschutz etc. - doch etwas seltsam vor. Das solltest Du noch mal genau nachprüfen. Aber es mag durchaus Versicherungsgesellschaften geben, die das so in den Vertragsbestimmungen stehen haben. Im Allgemeinen zählen unterhaltsberechtigte Kinder aber weiterhin zum Haushalt der Eltern. Gesellschaft wechseln>
Eine erfolgreiche Klage gegen die Zweitwohnungsteuer in Berlin wäre in Deinem Fall denkbar, hat aber nur Sinn, wenn Dein Meldestatus stimmt (siehe oben).
Sinn und Unsinn der Zweitwohnungsteuer ist das Thema dieses Forums, und ich würde die Gruppe der Studierenden/Auszubildenden locker noch um die Berufstätigen erweitern.
Übrigens, wenn Du dich persönlich bedanken willst: Erfinder der ZWSt und gefeierter Ehrenbürger mehrerer Kommunen ist Prof. Dr. Bayer, wohnhaft in Bochum.

Gruß


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