Haus-Selbstbau

akillo @, Dienstag, 12.10.2010 (vor 4937 Tagen)

P. P.
Ich habe seit 2006 eine Baugenehmigung und baue alles selbst; ich bin ein «Hardcore-Selbermacher»; beim Rohbau war ein Maurermeister dabei; den E-Kasten hat ein Meister gemacht; den Rest ist; aber ich bin noch nicht ganz fertig. Im WC ist ein Urinal und ein Handwaschbecken; in Bad und Küche ist die Vorwandinstallation fertig; der Fußboden mit Fußbodenheizung wird von mir gerade im Flur fertiggestellt. Das Bad hat noch den Rohfußboden.
Die Bürgermeisterin der Gemeinde wird in dieser Woche von den Nachbarn, die einen Schlüssel haben, ins Haus gelassen. Sie will überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Zweitwohnsitzsteuer zutreffen, da diese laut Satzung der Gemdeinde auf die Beschaffenheit von Bad und Küche abzielen.
Meine simple Frage wäre die, ob Bauvorhaben, die im Sinne des Baurechts noch nicht abgeschlossen sind, überhaupt der Zweitwohnsitzsteuer unterliegen können oder ob die Gemeinde hier nicht davon abhängig ist, dass die Untere Baubehörde die Fertigstellung gemeldet hat>


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