Zweitwohnsitzsteuer in Berlin

Alfred @, Freitag, 29.10.2010 (vor 4920 Tagen) @ padraig

Wie immer geht es auch diesmal nicht um Wohnsitze sondern um Haupt und Nebenwohnungen.

Als erstes solltest Du in Berlin das Melderegister berichtigen lassen: rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung zum Tag es Auszug. Da kann es sein, dass das Einwohnermeldeamt Dich quält und Nachweise verlangt – aber da musst Du durch. Wenn Du die Nachweise erbringen kannst, müssen sie berichtigen (§ 3 a Meldegesetz Berlin).

Vom Finanzamt sollte zuerst mal eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kommen - erst danach der Steuerbescheid. Da hast Du also normalerweise noch ein bisschen Luft.

Zum Rest kann ich nicht viel sagen, da ich mit den Begriffen Haupt- und Nebenwohnsitz nichts anfangen kann.

Hast Du Dich 2008 tatsächlich mit „Hauptwohnung“ registrieren lassen> Wenn ja, bist Du selber schuld, wenn nein – dann wäre die Registrierung auf „einzige Wohnung“ erfolgt -, hättest Du mit Deiner Annahme Recht, automatisch abgemeldet zu werden. Funktioniert aber meist nie, weil die Meldescheine einen Systemfehler haben. Kann wichtig werden für die Nachweisführung und insbesondere für die Frage einer unterlassenen Abmeldung.


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