ZWS in Böblingen?

Christian @, Dienstag, 31.10.2006 (vor 6409 Tagen) @ Benjamin

Hallo Benjamin,

genau das habe ich mir gedacht.

Es gibt im Melderecht keine "Wahlfreiheit" - wenn jemand mehrere Wohnungen hat, ist diejenige Wohnung die Hauptwohnung, die übers Jahr gesehen zeitlich vorwiegend genutzt wird (inklusive Aufenthalt am jeweiligen Wohnort). Das ist im Allgemeinen der Arbeitsort. Feste Ausnahmen gibt es für nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, Lebenspartnerschaften, Minderjährige und in Behinderteneinrichtungen untergebrachte Behinderte bis zu einem bestimmten Lebensalter.

Das mag lästig sein, aber Verstöße gegen das Melderecht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Also Vorsicht. Der einzige Spielraum bei Dir liegt in der Ungewissheit, wie es sich mit dem Arbeitsplatz entwickeln wird. Hängt u.a. von der Dauer der Probezeit ab.

Den Wohnsitz kannst Du willkürklich festlegen, aber das wiederum ist für das Melderecht unerheblich.

Gruß,


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