ZWS in Berlin unter einem Jahr

Alfred @, Mittwoch, 08.12.2010 (vor 4860 Tagen) @ primavero

» Was aber, wenn man im von vornherein bereits weiß, dass man unter 12 Monaten zwischen zwei Orten (Berlin-Ausland Ö) pendelt> Wie verhält es sich dann mit der ZWS> Ist die Wohnung dann überhaupt erst ab dem 12. Monat als Nebenwohnsitz meldeflichtig und man lebt bis dahin quasi "inkognito" in Berlin >
Ein Wohnsitz ist überhaupt nicht meldepflichtig. Die Frage verstehe ich nicht. Wer nur eine Wohnung in DEU benutzt, wird mit alleiniger Wohnung registriert und ist überhaupt nicht ZWSt-pflichtig. Einfach mal im Berliner Meldegesetz nachblättern.


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