ZWS in Berlin unter einem Jahr

René ⌂ @, Montag, 20.12.2010 (vor 4848 Tagen) @ primavero

Du mußt unterscheiden zwischen Steuerpflicht und Meldepflicht. In der Regel gibt es keine Unterschiede bei den Zeiträumen. Sobald du melden mußt, unterliegst du auch der ZWS.

Nach Berliner Meldegesetz mußt du dich melden, wenn du mehr als sechs Monate eine Zweitwohnung inne hast, das ergibt sich aus dem Meldegesetz. In Zweitwohnungsteuergesetz ist aber explizit eine abweichende Zeitspanne festgelegt, die du bereits zitiert hasr:

[blockquote]Wer im Land Berlin länger als ein Jahr eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungsteuer.[/blockquote]

Hast du eine Zweitwohnung für 5 Monate, musst du sie nicht anmelden.

Hast du eine Zweitwohnung 11 Monate, musst du sie anmelden, aber du unterliegst nicht der Zweitwohnungssteuer (weniger als 1 Jahr).

Hast du eine Zweitwohnung 13 Monate, musst du sie anmelden und unterliegst der Steuer.

(Und bitte in diese Formulierung keine Gratismonate reininterpretieren. Du zahlst im dritten Fall für 13 Monate diese Steuer und nicht nur für den 13. Monat)

Bei dir ist allerdings der Fall, daß du nur eine Wohnung in D hast - von daher mußt du diese zwar melden, aber es ist keine Zweitwohnung.


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