Zweitwohnsitzsteuer

Alfred @, Dienstag, 04.01.2011 (vor 4855 Tagen) @ puschide

Ich habe weder für Wesenberg, Mirow oder Neustrelitz eine Zweitwohnungsteuersatzung gefunden. Von daher lässt sich nicht viel sagen.

Allgemein:

1. In der Stadt Wesenberg wird zur Berechnung der Zweitwohnungsteuer die ermittelte Vergleichsmiete herangezogen. Da wage ich zu bezweifeln, dass die Bemessungsgrundlage bei einer Gartenlaube richtig berechnet wurde. Das ist nun mal keine Wohnung im üblichen Sinn. Ggf. kann man da einhaken (Widerspruch, ggf. Klage).

2. Hartz IV hat auf die Steuerpflicht keinen Einfluss. Allenfalls kann man einen Antrag auf Erlass der Steuer stellen. Der sollte erfolgreich sein, Wenn nicht: Widerspruch und ggf. Klage.


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