ZWS München - Anmeldung und Rechnung

Alfred @, Dienstag, 18.01.2011 (vor 4819 Tagen) @ Rebell

» Bitte umorientieren- in Bayern gehen die Uhren an vielen Orten ganz anders- da bekommen die Betroffenen einfach einen Zweitwohnungssteuerbescheid ...
Muss sich um kleine Orte handeln, da ist das u.U. sogar von der Sache her möglich. In Großstädten – und München dürfte dazu gezählt werden dürfen - sieht das ein bisschen anders aus. Da werden Steuerbescheide ohne vorhergegangene Steuererklärung im Allgemeinen nur und erst dann erlassen, wenn der Steuerpflichtige sich nicht oder nicht wunschgemäß rührt. Neben-Kölner z.B. können ein Lied davon singen. Aber das Thema hatten wir ja schon mal (Dein Beitrag vom 15.12.2010).

» Was glaubst Du sind diese Bescheide denn rechtswidrig >>
Welche Bescheide>
Ansonsten:
1. Ist es völlig unerheblich, was ich glaube. Entscheidend ist, was man ein erkennendes Gericht glauben lassen kann. Und da kommt es sehr auf den Einzelfall an.
Wieder Köln als Beispiel: Da muss die Stadt die geschätzten Steuerbescheide aufheben, wenn dagegen geklagt wird. Tut sie meist ohne Wimperzucken – kriegen sie halt ein paar EURO weniger. Manchmal müssen sie sogar die Gerichtskosten ganz oder teilweise tragen. Aber das stört auch nicht besonders, denn es klagen nur wenige (relativ gesehen, dem VG sind es wohl zu viele). Da bleibt genug hängen, um dem OB den einen oder anderen kleinen Herzenswunsch zu erfüllen. Für größere Wünsche reicht es so oder so nicht.
2. Halte ich fast alle Zweitwohnungsteuerbescheide für rechtswidrig – ob mit oder ohne Erklärung. Hilft aber nicht weiter – siehe 1.


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