Zweitwohnung vergessen abzumelden - nun Steuer zahlen?

alex7997 @, Mittwoch, 26.01.2011 (vor 4810 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

die Zeiträume noch einmal kurz zusammengefasst:

bis 05/2008: Hauptwohnsitz in Sachsen bei den Eltern
06/2008 - 12/2009 Hauptwohnsitz München
12/2009 - jetzt: Hauptwohnsitz Halle, Nebenwohnsitz München


» Mir ist relativ klar, dass ich die ZWst. für den Zeitraum von 12/2009 bis jetzt zahlen muss.
Nicht zwangsläufig. Fällt z.B. überhaupt nicht an, wenn die Nebenwohnung in M. Deine Erstwohnung war (was ich vermute).

Erstwohnung, wie meinst du das. Vor 06/2008 war ich bei meinen Eltern in Sachsen gemeldet.

» Ich habe zwar seit 06/2010 keine Wohnung mehr in München, aus dem Mietvertrag ist aber auch kein Ende ersichtlich.
Muss auch nicht. Da gibt es:
- Übergabeprotokoll bei Auszug>
- Auskunft/Bestätigung des Vermieter,
oder … oder. ..

ja gibt es, eine Mietschuldenfreiheitsbesch. ....
.... besteht die Steuerpflicht bis zum Zeitpunkt des Mietendes (in München) oder der Abmeldung des Nebenwohnsitzes>
Falls Mietende, müsste ich also durchaus mit einer Strafe rechnen>


Summe der positiven Einkünfte des Steuerpflichtigen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 € nicht überschritten

könnte interessant sein: Steuerpflicht wäre in meinem Fall 2010. zwei Jahre zuvor, genauer gesagt bis 05/2008 hatte ich für ein 3/4 Jahr Hartz 4 bezogen, davor Student


Sollte ich mir wirklich sehr gut überlegen was ich da angebe.

Viele Grüße bis dahin


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion