Ummelden auch, wenn Umzug in naher Zukunft geplant..

caf1 @, Dienstag, 01.02.2011 (vor 4824 Tagen)

Hallo,
gaaanz wichtig und dringend....
ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass für das Ummelden auch ausreicht, wenn man plant, den Lebensmittelpunkt zu verlegen....
Ich finde nur diese Textpassage nicht wieder...bin mir aber sicher, dass es hier bei Euch war.
Ihr wisst evtl mehr>
Es geht darum, dass in Schleswig-Holstein wir den Hauptwohnsitz umgemeldet haben, das alte Haus als Zweitwohnsitz gemeldet ist, wir fleissig unsere Steuern zahlen, es aber dann plötzlich praktische Probleme bei der Verlegung des Wohnsitzes gab(wäre zu lang, das auszuführen...), inzwischen aber schon drei Kinder die Schule gewechselt haben, jetzt nach drei Wochen das Amt uns auf die Pelle rückt, und meint, sie hätten nen hinweis bekommen, dass wir immernoch an unserem ehemaligen Hauptwohnsitz, der ja offiziell aber als Zweitwohnsitz jetzt gemeldet ist,wohnen und nun wollen sie das überprüfen.... es ist ja tatsächlich auch so, aber das war halt nicht gewollt, und wir dachten wir kriegen den Umzug in die neue Hauptwohnung hin, aber, wie gesagt- grosse praktische Probleme...und wenn die jetzt herausfinden, dass es tatsächlich "falsch" ist, bzw. noch nicht umgesetzt ist, dann würde das bedeuten, dass unsere drei kinder wieder woanders zur Schule müssen, ahhh... das geht aber gar nicht, sie haben sich da gerade eingewöhnt, und jetzt schieben wir echt Panik....Wir werden ja da hinziehen.... aber wie gesagt, wir können jetzt gerade nicht abschätzen aufgrund der genannten Probleme, wann genau das klappt...
Und in dem Zusammenhang habe ich mich erinnert, mal gelesen zu haben,irgendwo, dass auch das Vorhaben, den Wohnsitz zu verlagern erst einmal reichen kann.... Teilt mir Euer Wissen bitte dazu mit...
DANKE...
gruss caf1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion