ZWSt - Ummeldung vergessen, eigtl. Hauptwohnsitz-nachweisbar

Flutsch84 @, Montag, 21.02.2011 (vor 4785 Tagen)

So, habe mich nun über mehrere Stunden mal durchs Forum gekämmt und bräucht euren Rat und Hilfe.

Folgender Sachverhalt:

Einzug in die Wohnung nach München am 1.9.2005. Gemeldet als Hauptwohnsitz. Grund war der Studienbeginn in München.

Am 20.07.2009 musste ich die Wohnung meiner Eltern, die seit 1.9.2005 als Nebenwohnung deklariert war, wiederum zum Hauptwohnsitz machen, damit ich in den Semesterferien (wo ich bei meinen Eltern gewohnt habe), den LKW-Führerschein machen konnte.

Dummerweise habe ich nach Bestehen der Führerscheinprüfung vergessen mich wieder umzumelden.

Die Stadt München verlangt jetzt von mir eine Zweitwohnsitzsteuer, obwohl ich von 01.10.2009 bis 31.08.2010 nachweislich in München gelebt habe.
Dies kann ich an Hand von Zeugenaussagen (Nachbarn, Komillitonen), Tankbelegen, Immatrikulationsbescheinigungen etc. belegen.

Am 27.01.11 habe ich mich bei der Gemeinde des Wohnsitzes meiner Eltern, rückwirkend zum 31.08.10 umgemeldet, d.h. Wohnung meiner Eltern alleiniger Wohnsitz, Wohnung München abgemeldet.

Am 29.01.11 habe ich von der Stadt München eine Schreiben mit Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnsitzsteuererklärung mit Frist bis 25.02.11 erhalten.

Dies ist meinerseits am 09.02.11 mit Hinweis auf die oben geschilderten Begebenheiten erfolgt.

Am 18.02.11 erhalte ich nun eine Ablehnung auf Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer für 2009 und 2010, da ein Antrag auf Befreiung bis 31.01.2011 gestellt werden müsse.
Beiliegend der Steuerbescheid für 2009 und 2010.

Meine Fragen dahingehend:

1. Wieso kann mein Antrag abgelehnt werden, wenn nirgends in der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung darauf verwiesen wird, dass der Antrag auf Befreiung bis 31.01. des Folgejahres erfolgen muss> V.a. in Anbetracht dessen, dass der Antrag der Stadtkämmerei mir erst am 29.01.11 (auf normalem Postweg, kein Einschreiben etc.) zugestellt wurde>

2. Ich werde definitiv Widerspruch einlegen. Klar, bin ich ein Stück weit selbst Schuld, wenn ich "vergesse" mich richtig zurückzumelden.
a. Die Möglichkeit, zu widersprechen, da es sich bei der erstgenannten Wohnung um ein Zimmer in der Wohnung meiner Eltern handelt, wurde m.E. ja mit dem BVerwG Urteil vom 17.09.2008 ausgelöscht oder>
b. Ich belege meine tatsächlichen Aufenthalte in München bis August 2010>!

3. Ich beantrage Aussetzung der Zahlung bis über den Widerspruch entschieden wurde oder>

4. Ich weiße auf meinen jetzigen finanziellen Status hin (bin seit 1.9.2010 Azubi in einer Spedition), und da brechen mir die insgesamt 323,00 € definitiv das Kreuz..

5. Anwalt nehmen und Klage einreichen dürfte bei 323 € wohl wenig sinnvoll sein oder>

Für Tipps, Ratschläge etc. bin ich euch echt dankbar. Muss bis 21.03.10 Widerspruch einlegen.


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