zweitwohnsteuer münchen

Alfred @, Donnerstag, 10.03.2011 (vor 4767 Tagen) @ fibi

Die Steuererklärung musst Du abgeben.
Registriert warst Du in München ganz offensichtlich mit Nebenwohnung und bei Deinen Eltern mit Hauptwohnung. Ob das für die Jahre 2005 bis 2010 richtig war, kann ich anhand Deiner Angaben nicht erkennen. Es wäre allerdings entscheidend für Deine Steuerpflicht. Denn Zweitwohnung im Sinne der Münchener Satzung soll zwar jede Wohnung sein, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist. Eine Besteuerung verstößt aber dann gegen Bundesrecht. wenn die melderechtlichen Verhältnisse falsch sind, die Nebenwohnung also die die faktisch vorwiegend genutzte Wohnung ist.


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