ZWS Hamburg-Münster

Alfred @, Montag, 14.03.2011 (vor 4782 Tagen) @ Fiffi

» Die Zweitwohnungsteuer fällt nur an, wenn man Inhaber der Nebenwohnung in Münster ist>
Ja.
» Mir hatte nämlich gerade einer beim Bürgeramt in MS gesagt, dass ich ...
Ich rate von Telefongesprächen mit inkompetenten Sachbearbeitern ab.
Wenn es bei einer Zweitwohnung um den Begriff des Innehabens geht, ist es letztlich egal, was in einer Satzung steht. Da ist die Recht(>)sprechung mittlerweile wieder (derzeit noch) ziemlich einheitlich. Wer nicht die rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der von ihm genutzten Nebenwohnung hat, ist nicht „Inhaber einer Zweitwohnung“ Steht m.W. sogar so ähnlich in der Satzung der Stadt Münster (§ 3 Abs. 1)
» Wenn ich jetzt z.B. einen Zweitwohnsteuer- Bescheid aus MS bekäme, was müsste ich dann als Grund angeben um die ZWS nicht zahlen zu müssen>
Klage beim VG Münster einreichen.
Hast Du überhaupt schon eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekommen>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion