ZWS in Ingolstadt und Umgebung

Alfred @, Mittwoch, 16.03.2011 (vor 4813 Tagen) @ Berliner84

» Aber hier bin ich ja nicht gemeldet und somit ist ja Berlin mein Wohnsitz.
1. Es besteht Meldepflicht nach dem Meldegesetz
2. Dein Wohnsitz nach BGB ist Manching.
Ende.

» Ich muss hier nicht mal was für die Unterkunft zahlen, da ich Trennungsgeld bekomme und eine anerkannte Wohnung habe.
Wenn Du in Ingolstadt eine Wohnung beziehst, musst Du Dich für diese anmelden – ob Du dafür was zahlst oder nicht. Das Trennungsgeld ist für Dich schön, vor dem Melderecht aber schnurz.

» Ich möchte nur sehr ungern mein B-Kennzeichen aufgeben.
Was Du möchtest und ob Du es gerne oder ungern möchtest, ist vor dem Gesetz belanglos (Ein Gesetz ist so etwas Ähnliches wie ein Befehl und demgemäß eigentlich zu befolgen). Und lass Dir eins gesagt sein: Das Autokennzeichen mit „B“ ist der kürzeste Weg, bei Deiner Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden.

» Am Samstag will ich zum Einwohnermeldeamt in Berlin, die müssten das ja auch wissen oder>
Eher oder. Was sollen die denn wissen> Und selbst wenn sie es wissen, warum gehst Du davon aus, dass sie Dir die richtige Antwort geben werden> Wenn Du Dich in Berlin mit Nebenwohnung meldest, verlieren die Stadt mehr Geld, als sie mit einer ZWSt je rein bekommt. Und Berlin ist arm, ärmer als die Stadthäuptlinge wissen/ahnen/befürchten. Außerdem macht das Eintreiben der ZWSt Arbeit.


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