ZWS bei nicht dauernd getrennt lebenden ehepaaren

Alfred @, Mittwoch, 20.04.2011 (vor 4745 Tagen) @ coh

Das ist mal eine Frage.
So aus dem Handgelenk:
Variante 1:
Jeder behält seine Wohnung und ist für diese melderechtlich mit „alleiniger Wohnung“ registriert und man „besucht“ sich gegenseitig – d.h. keiner bezieht im melderechtlichen Sinn die Wohnung des anderen. Könnte wegen es „nicht dauernd getrennt lebend“ einkommensteuerrechtlich dumme Fragen aufwerfen.
Variante 2:
Jeder behält seine Wohnung und ist für diese melderechtlich mit „Hauptwohnung“ und für die Wohnung des Partners mit Nebenwohnung registriert. Dürfte einkommensteuerrechtlich sicherer sein, wirft aber wegen der Nebenwohnungen unverweigerlich Fragen bezüglich der ZWSt auf.
Variante 3:
Wohnung A wird „Familienwohnung“, die andere wird von einem von euch als Nebenwohnung genutzt und entsprechend registriert. ZWSt wird für die Nebenwohnung fällig.
Variante B:
Wohnung A wird alleinige Wohnung (= Familienwohnung) für euch beide und auch so registriert. Wohnung B wird beruflich genutzt (quasi außerhäusiges Arbeitszimmer, Vermieter muss evtl. mitspielen) und ist melderechtlich damit nicht relevant. Gelegentliches Übernachten in Wohnung B dürfte melderechtlich unschädlich sein. Hätte zudem einkommensteuerrechtlich die meisten Vorteile.

Vielleicht fällt jemandem dazu noch was Besseres ein. Lesen doch viele Steuerfuzzies mit.


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