Widerspruch

twentyeight @, DD, Donnerstag, 15.12.2005 (vor 6700 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage dazu. Normalerweise verhält es sich doch bei den Bescheinigungen etc., die man von den zuständigen Behörden erhält so, daß man über eine Rechtsbehelfsbelehrung ein Widerspruchsrecht eingeräumt bekommt. Wird das auch so sein, wenn die Steuer in Dresden kommt, bzw. wenn dann mal irgendwann ein Bescheid ins Haus flattert (geht sicherlich rasend schnell, wenn's um das Portemonaie des kleinen Bürgers geht)> Und wird es etwas bringen, wenn man da Widerspruch einlegt> Vielleicht kennt sich auch jemand so gut mit der Materie aus, daß man solch einen Widerspruch wirkungsvoll platzieren und verbreiten könnte. Mir fehlen dazu leider die Rechtskenntnisse.

MfG


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