Zweitwohnsitzssteuer in Saarbrücken zahlen als Student?

Alfred @, Freitag, 06.05.2011 (vor 4711 Tagen) @ Armer_Student

» Und die Steuern soll ich jetzt doch zahlen>
Nein. Du sollst einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Kriegst Du was von mir, sobald ich die Unterlagen habe.

» Ich hätte da noch ne Frage und zwar steht ja in der Satzung:
Die Satzung ist rechtswidrig und es erübrigt sich, sich damit eingehend zu beschäftigen. Von ihr geht eine ungute erzieherische Wirkung aus, sagt eine Referatsleiterin aus dem Justizministerium NRW und hat damit Recht.
Deine Frage klärt sich hoffentlich beim weiteren Fortgang der Sache.

» Weiter steht:
» § 3 Persönliche Steuerpflicht
» (1) Steuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung oder mehrere Wohnungen innehat. Inhaberin oder Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken ...
» Das trifft dann doch gar nicht auf mich zu!>
Diese Wahnvorstellung des Saarbrücker Stadtrates.
trifft maßgeschneidert auf dich zu, denn § 3 besagt nichts anders, als dass Du als Nutzer einer Nebenwohnung Inhaber einer Zweitwohnung sein sollst. Geht so aber nicht.


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