Zweitwohnsitzsteuer München Nachzahlung Stud

Alfred @, Freitag, 27.05.2011 (vor 4712 Tagen) @ Mirisschlecht

Wenn das „Schreiben zur Zweitwohnsitzsteuer“ der Steuerbescheid war und dieser im Februar 2011 erlassen wurde, ist der Bescheid bestandskräftig.

» Ich hoffe ein Profi kann mir helfen:
Was den Zusammenhang von Mahnung und Befreiung angeht, solltest Du Dir kundigen Rechtsrat bei einem Anwalt (=Profi>) holen – oder besser: Dem Rat des Mitarbeiters des Kassen- und Steueramts folgen. Spart Dir vmtl. Geld und zusätzlichen Verdruss.
Betrachte es als Lehrgeld für den Umgang mit Behörden.


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