ZWS in elterlicher Whg in Leipzig?

Alfred @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Markus L

» ... ist der Begriff des' Wohnung innehabens 'genau deffiniert>
Eine Frage des Glaubens. Das BVerwG glaubt fest daran, dass das Innehaben einer Wohnung im Zusammenhang mit einer ZWSt nur für die Zweitwohnung definiert ist. Aber dieses normative Minimum reicht Dir ja: Innehaben einer Zweitwohnung bedeutet, die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt bezüglich einer Wohnung zu haben. Die hast Du nicht.

» ... bringt man sich damit nur in Schwierigkeiten weil man etwas schreibt, was später gegen einen verwendet wird>
Ja, das bringt immer Schwierigkeiten, wenn man nicht gerade Politiker oder Richter ist.

Es reicht vollends, wenn Du schreibst: „Bei der Nebenwohnung handelt es sich um eine mir im Haushalt meiner Eltern eingeräumte Wohnmöglichkeit, hinsichtlich der ich keine rechtliche Verfügungsgewalt habe.“
Dazu eine formlose Bestätigung der Eltern und Basta! Wenn die Stadt dann wieder was will (was sie nicht darf), weißt Du ja, wo Du fragen kannst.


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