Zweitwohnungssteuer Bo

Christian @, Dienstag, 21.11.2006 (vor 6338 Tagen) @ FG

Hallo FG,

„stringente Interpretation des BVerfG“ - einen Augenblick dachte ich schon, das Bochumer Steueramt schreibt mir und lobt sich selbst. Schließlich hat Bochum einen Ruf zu verlieren, ist es doch WOHNSITZ (ja, hier stimmt der Begriff) des Erfinders der Zweitwohnungsteuer.

So stringent finde ich die Auslegung nun doch wieder nicht, falls stringent nicht als „engstirnig“ gelesen werden soll. Ansonsten stimmt es: Eine Zweitwohnungsteuer, die derart an das Melderecht anknüpft, kann nichts anderes als verfassungswidrig sein. Der Fehler wurde spätestens 83 von Überlingen und anderen Kommunen begangen, als diese auf einer Zweitwohnungsteuer beharrten, die sie ganz offensichtlich nicht wollten.

Gruß


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