ZWS in Leipzig Student

Alfred @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4672 Tagen) @ Sandra85

Was die Leipziger mit dieser Frage in der Erklärung zur ZWSt bezwecken, kann ich Dir leider nicht sagen. Von der Satzung her ist das nicht gedeckt und rein rechtlich betrachtet blanker Unsinn. Für mich ist es ein Indiz für die Verfassungswidrigkeit der Satzung selbst.

Und was Deine Überlegungen „weniger Geld“ angeht – da hat das BVerfG seit Anbeginn der Republik eine schöne Formel gefunden:
- Von wem und mit welchen Mitteln der Aufwand finanziert wird, kommt es nicht an.
und
- Ob der Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich.

Vielleicht hilft Dir ein Beispiel:
Wenn Du ein Auto voll tankst, bezahlst Du Mehrwert-, Mineralöl- und Ökostreuer, ohne dass Dich jemand fragt, woher Du das Geld hast noch ob Du es Dir leisten kannst. Du konsumierst eine steuerpflichtige Sache (Mengenverbrauchsgut) – also zahlst Du Steuer.
Bei dem Beispiel geht es zwar eher um eine Verbrauchsteuer, aber die ist letztlich nur die große Schwester der Aufwandsteuer.


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