Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Alfred @, Dienstag, 14.06.2011 (vor 4672 Tagen) @ Schnubbel

Mein Gott, müssen die es nötig haben. Seit 1996 mit Nebenwohnung registriert, seit 1999 gibt es die Satzung – und schon fragt die Gemeinde im Jahr 2011 an, ob es sich bei dieser Nebenwohnung um eine Zweitwohnung handelt. Das nenne ich Tempo.

Wenn es nur ein Brief der Gemeinde Haltern am See ist, solltest Du antworten. Bald, und nicht erst in 11 Jahren. Etwa so:

Meine Nebenwohnung ist keine Zweitwohnung im Sinne Ihrer Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1), da ich diese nicht innehabe. Es handelt sich, wie Sie dem Melderegister entnehmen können, um die Wohnung meiner Eltern, in der ich gern gesehener, rechtlich aber nur geduldeter Gast bin und wo ich die mir gebotene Wohngelegenheit gerne, aber ohne rechtliche Verfügungsgewalt nutze.“

Sollte die Gemeinde danach anderer Auffassung sein (s. Leipzig), wird sie Dir das mitteilen. Dann kannst Du hier wieder nachfragen.

So wie Du es schilderst, solltest Du die Nebenwohnung bei Deinen Eltern abmelden (Tag des Auszugs = Tag der Abmeldung). Sonst kommt die Gemeinde noch auf weitere dumme Ideen.


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