Abmeldung ZW im Elternhaus vergessen

Praetor @, Samstag, 18.06.2011 (vor 4668 Tagen) @ Praetor

Aus Wiki zur Steuerfestsetzungsfrist:

"Die Festsetzungsfrist beträgt bei Verbrauchssteuern ein Jahr, vier Jahre bei allen anderen Steuern (§ 169 AO). Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist: Wenn eine Steuererklärung oder -anzeige abzugeben ist, greift dagegen die Anlaufhemmung ein und die Frist beginnt erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Erklärung abgegeben oder die Anzeige erstattet wurde. Die Anlaufhemmung beträgt maximal drei Jahre (§ 170 AO); in Fällen von Steuerhinterziehung verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 10, bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf 5 Jahre."

Demnach wären es also insgesamt 7 Jahre. Ist die ZWSteuer in dem Jahr nach der Entstehung der Steuer zu erklären, ist es noch ein Jahr extra. Also ist von 2011 Minus 8 Jahre = das Steuerjahr 2003 und davor wäre demnach verjährt.


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