Von den Eltern genutztes Haus als Zweitwohnsitz?

Alfred @, Dienstag, 26.07.2011 (vor 4630 Tagen) @ Gina

Ich gehe mal davon aus, dass das lebenslange Wohn- und Nießbrauchrecht der Eltern im Grundbuch festgeschrieben ist. Wenn das so stimmt:
Ich kenne nur die Satzung der Stadt, nicht den Fragebogen. Aber den kannst Du gar nicht ausfüllen, denn der ist für Zweitwohnungsinhaber und nicht für Hauseigentümer. Das Haus in Flensburg ist weder für Dich (und Deinen Mann) noch für Deinen Schwiegervater eine Zweitwohnung. Fragebogen zurückschicken mit einem Schreiben, sinngemäß:
,,, in der Anlage erhalten Sie die unausgefüllte Erklärung zur Zweitwohnungsteuer zurück. Bei der angegebenen Wohnung handelt es sich nicht um unsere Zweitwohnung, wie Sie unschwer selbst nachprüfen können (s. § 9 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer).
Mit freundlichen Grüßen ….“
Dann in Ruhe abwarten.


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