ZWS Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 03.08.2011 (vor 4622 Tagen) @ HH-ZWS

Ich gehe mal davon aus, dass
1. Dein Vater melderechtlich mit „einziger Wohnung“ erfasst ist und damit weder eine Neben- noch eine Hauptwohnung hat.
2. Du in HH melderechtskonform mit Hauptwohnung und für die Wohnung Deines Vaters mit Nebenwohnung registriert bist.
3. Du die alleinige Inhaberschaft (tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt) der Wohnung in HH hast, weil Dein Vater (als Mitmieter) Dir diese überlassen hat.
4. Dein Vater die Wohnung in HH nicht melderechtlich relevant nutzt, d.h. dass er - wenn überhaupt – Dich nur in HH besucht.

Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, besteht keine ZWSt-Pflicht – weder für Deinen Vater noch für Dich.


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