Zweitwohnsitz in Hamburg

Ostseeperle @, Donnerstag, 18.08.2011 (vor 4627 Tagen) @ Alfred

Sorry Alfred, aber das "Nein" habe ich jetzt leider nicht begriffen: Eine Befreiung setzt die Steuerpflicht voraus (1.), die in meinem Fall ja bestehen würde, da ich mich nicht vorwiegend in Hamburg aufhalte (2.).
Dann könnte ich mich doch befreien lassen, oder bin ich zu blond, um dies zu verstehen>


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