Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Sonntag, 18.09.2011 (vor 4576 Tagen) @ Alfred

danke für die Antwort.

hab mir nur zu beginn gedacht, dass ich mit nebenwohnsitz weniger arbeit hab. muss ja dann mein auto ummelden, damit sind neue nummernschilder verbunden usw. aber da hab ich auch noch nichts von dieser Steuer gewußt. jetzt meld ich mich natürlich mit hauptwohnsitz an.

mein freund hat ja den mitvertrag als mitmieter unterschrieben, d.h. rein rechtlich könnte er in der wohnung wohnen. war er an wochenenden u.ä. auch tun wird. also hat er der definition nach schon einen zweitwohnsitz bei mir. außerdem stand dies im mietvertrag, dass man ein meldebescheid angeben muss.
wenn er das nicht tu, wäre das doch erst recht sowas wie steuerhinterziehung oder>
was ist wenn er sich auch in München mit Hauptwohnsitz anmeldet> prüft das jmd nach>
nur so zur info er versucht zur zeit auch einen Job in München zu finden und wird dann auch tatsächlich in der Wohnung wohnen.

eine frage bleibt noch offen: sind diese 9% der Jahreskaltmiete pro Person, wenn mehrere in einer wohnung wohnen, oder insgesammt>

LG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion