Wohnung zu zweit

neuinmuc @, Montag, 19.09.2011 (vor 4575 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

nochmals vielen Dank für deine tolle Erklärung. Ich habe jetzt herausgefunden, dass mein Freund nicht meldeflichtig ist, da er keine 2 Monate im Jahr bei mir ist.
eine frage dazu: müssen wir das iwie belegen, oder müssen uns die vom Amt das einfach so glauben>

» Wie das in einer WG funktioniert, weiß ich nicht. Auch dazu steht nichts in der Münchener Satzung.
dazu steht in der Satzung: "Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung."

Danke noch mal für die Hilfe! Jetzt weiß ich bescheid und kann ruhigen Gewissens umziehen.

LG


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