Konformität zum Meldegesetz?

Thomas, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen)

Hallo, ich als direkt betroffener werde sicher nicht meinen Hauptwohnsitz nach Dresden verlagern. Nicht das Dresden mir nicht gefällt, aber ich würde mich dann nicht konform zum Einwohnermeldegesetz verhalten. Unterstützt mich die Stadt Dresden, wenn ich deswegen eine Strafe bekommen würde>>> Sicher nicht.

Hat schon mal jemand gegengerechnet, wie hoch die zusätzlichen Verwaltungskosten sind, die dadurch entstehen>> Wie ich unsere Verwaltung so kenne, werden die erwarteten 770.00 € davon wohl so ziemlich wieder aufgefressen.

Vielleicht sollten wir das Steuerwesen stark vereinfachen und könnten damit ... aber das ist ein anderes Thema.

Mit der Zweitwohnsitzsteuer werden jedenfalls kaum Mehreinnahmen (nach Abzug der Kosten) für Dresden übrig bleiben, die Bürger sind verunsichert und verärgert (schliesslich muß ich aufs Einwohnermeldeamt und dort anstehen, kostet mich einen Tag Urlaub! Ich arbeite sonst, wenn das Amt gedenkt den Bürger zu empfangen), die finanzielle Not der Stadt Dresden wird damit nicht gelöst. Was fehlt, sind langfristige ernst gemeinte, tragfähig Konzepte und nicht nur Wählerstimmenfang.

Grüße

Thomas

Konformität zum Meldegesetz?

René ⌂ @, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Thomas

» [...] aber ich würde mich dann nicht konform zum Einwohnermeldegesetz verhalten.
» Unterstützt mich die Stadt Dresden, wenn ich deswegen eine Strafe bekommen würde>>> Sicher nicht.

an der Stelle hoffe ich, daß es einmal juristisch geprüft wird.

» Hat schon mal jemand gegengerechnet, wie hoch die zusätzlichen Verwaltungskosten sind, die dadurch entstehen>>

Die Stadt Magdeburg machte es, für ca. 525.000 Euro direkte Einnahmen erwartet sie Ausgaben in Höhe von 113.600 Euro für Personal-, Sach- und Portokosten.

» (schliesslich muß ich aufs Einwohnermeldeamt und dort anstehen, kostet mich einen Tag Urlaub!

Auf das Einwohnermeldeamt mußt du unabhängig von einer Zweitwohnsitzsteuer. Ich war immer da beim Postplatz gewesen - und das ging ehrlich gesagt schnell. Ich war da maximal eine Viertel Stunde drin gewesen.

Konformität zum Meldegesetz?

Thomas, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ René

Hallo,

für mich ist es aber ein zusätzlicher Weg auf´s Einwohnermeldeamt, der sonst nicht nötig wäre.

Wenn die CDU gewählt wird und damit wie jetzt angekündigt, die Pendlerpauschale wegfällt, muß ich wieder auf´s Einwohnermeldeamt.

Ja sind den hier in Deutschland alle verrückt>>

Wie erhebt die Stadt die Steuer> Wie will sie wissen, wieviel Miete ich zahle>

Was ist, wenn ich gar keine Miete zahle>

Grüße
Thomas

Konformität zum Meldegesetz?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Thomas

Hallo Namensvetter,

zu den ernsthaften Fragen ernsthafte Antworten:

1. Ja, die Stadt wird Steuererklärungen versenden, in denen unter anderen nach der Nettokaltmiete gefragt und unter Umständen eine Kopie des Mietvertrages verlangt wird. Nichtbeantwortung – um das auch gleich klarzustellen – führt zu einer Schätzung der Miethöhe.

2. Für Wohnungen ohne vertragliche Miete wird die Steuer anhand der Miete nach Mietspiegel berechnet werden.

Viele Grüße

Thomas Weihermüller

Konformität zum Meldegesetz?

Dana, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Thomas

Am liebsten würde ich es drauf ankommen lassen, und einfach den Nebenwohnsitz in Dresden abmelden. Nur will ich weiterhin Wohngeld für eben diese Wohnung beziehen. Die Frage ist, ob Wohngeldstelle und Ortsamt entspr. interagieren und die Daten schön abgleichen... Kennt sich jemand aus>>

Grüße, Dana

Konformität zum Meldegesetz?

René ⌂ @, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Dana

Argumentativ müßte sich durch so eine Maßnahme auch das Wohngeld erhöhen. Schließlich ist das soziale Mindestabsicherung – und diese wird durch so eine Steuer auch höher ... so rein gefühlsmäßig.

Konformität zum Meldegesetz?

Heiko @, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6723 Tagen) @ Thomas

nur zum vergleich – in neubrandenburg ist mit wirkung vom 1.1.2005 eine zweitwohnungsstuer von 8 Prozent der jährl. Mietaufwendungen zu zahlen – Studenten erhalten einen Bonus von 10 EUR/Monat, max. 200 EUR

zu thomas: wenn du keine miete zahlst, dann hat dein vermieter keine einahmen – sollte es schwarz gezahlt werden dann sind es schwarze nebeneinkünfte... ausserdem müsstest du den geschätzten geldwerten vorteil versteuern, so wie einen firmenwagen

fazit: vater staat kommt immer zu seinem geld und der bürger ist der »dumme«