Ab wann muss ich ZWS zahlen

Bonnie @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 4482 Tagen)

Hallo! Ich muss sagen, das Thema ZWS verwirrt mich ganz schön! Ich habe mir in München ein kleines Appartement gekauft, wohne allerdings 120 km entfernt in einer anderen Stadt. Dort lebe ich im Haus meines Mannes, das ihm gehört und wofür ich natürlich auch keine Miete zahle, allerdings in getrennten Wohnungen (1 Dach, aber 2 Wohnungen, wir sind auch getrennt veranlagt).
In München bin ich z.T. 3-4 Tage in der Woche, mal mehr, mal weniger.
Muss ich ZWS zahlen, wenn ja, wieviel wäre das bei 40 qm>
Danke im Voraus!

Ab wann muss ich ZWS zahlen

Alfred @, Dienstag, 20.12.2011 (vor 4482 Tagen) @ Bonnie

Steuermaßstab:
"Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen un-ent¬geltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokalt-miete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird."

Sorry, genauer geht es nicht. Schätzen wird die Stadt auf der Grundlage Deiner Erklärung zur ZWSt.