größte Wohnung veranlagt ?????!!!!!!

Raffy @, Montag, 23.01.2012 (vor 4477 Tagen)

Hallo zusammen,
es geht um eine ZWS in Timmendorfer Strand, wir sollen für die letzten 5 Jahre ZWS nachzahlen, ist das rechtens oder gibt es eine Verjährungs frist> Hierbei geht es um Ferienwohnungen die mehr als 150 Tage vermietet wurden. Als Veranlagung wird die größte Wohnung mit 100m² genommen. Wir meine Frau und ich sind aber nur zu zweit. Wir haben noch weitere kleinere Wohnungen im gleichem Haus. Kann das Amt für Finazen wahllos die größte Wohnung als Grundlage nehmen, und wenn nicht wie verhalte ich mich nun>>> Es geht immer hin um mehere tausend Euro. Weiterhin ist es so das wir nachweislich wenn wir in TDF sind immer bei meiner Mutter die auch ein Haus in TDF hat übernachten, dies hat das Amt abgelehnt mit der Gegründung es könnten auch Freunde oder Verwandte die Wohnung nutzen. Weis hier jemand rat>>>>

größte Wohnung veranlagt ?????!!!!!!

Alfred @, Montag, 23.01.2012 (vor 4477 Tagen) @ Raffy

Da gibt es nur eine Möglichkeit, der ZWSt in Zukunft zu entgehen: Vertrag mit einer Vermietungsagentur. Ein reines Rechenexempel.
Das Amt handelt übrigens satzungswidrig, wenn es nur eine der beiden Wohnungen besteuert. Beide sind nach Ortsrecht Zweitwohnungen. Das ist für Dich allerdings hilfreich
Die tatsächliche Nutzung ist unerheblich – was zählt ist allein die Nutzungsmöglichkeit.