Hauptwohnsitz Düsseldorf; Zweitwohnsitz Hamburg

Tim80 @, Dienstag, 28.02.2012 (vor 4413 Tagen)

Hallo!

Mein Arbeitgeber versetzt mich ab 01.04.12 nach Hamburg. Mein Lebensmittelpunkt ist allerdings in Düsseldorf, dort unterhalte ich eine geinsame Wohnung mit meiner lebenspartnerin. Wir wohnen in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
In Hamburg habe ich ab dem 01.04. ein Zimmer angemietet, in welchem ich dann "unter der Woche" wohne. Nun werde ich mich dort mit Zweitwohnsitz anmelden.

Da ich berufsbedingt einen Zweitwohnsitz unterhalten muss, fällt für mich dann auch eine Zweitwohnsitzsteuer an>
Gruß
Tim

Hauptwohnsitz Düsseldorf; Zweitwohnsitz Hamburg

Alfred @, Dienstag, 28.02.2012 (vor 4413 Tagen) @ Tim80

» Zimmer angemietet, in welchem ich dann "unter der Woche" wohne."
Das klingt für mich stark nach „überwiegend“ genutzter Wohnung. Wenn Du Dich aber (berufsbedingt) „überwiegend“ in Hamburg aufhältst, hast Du Dich als volljähriger Alleinstehender dort mit Hauptwohnung registrieren zu lassen. Die Frage nach der Zweitwohnungsteuer entfällt damit.
Düsseldorf kann durchaus Dein einziger Wohnsitz bleiben, aber das ist eher bedeutungslos.