Probeweises Wohnen beim Freund

Socke118 @, Mittwoch, 29.02.2012 (vor 4430 Tagen)

Hallo ihr Lieben :)
Ich hoffe ihr könnt' mir weiterhelfen, im Netz bin ich bislang nicht ganz fündig geworden.

Um auszutesten, ob wir auch den Alltag zusammen meistern können, bin ich kurz vor Silvester 2010 probeweise zu meinem Freund und seiner Familie nach Hamburg gezogen. Meine eigene Wohnung in Bad Oldesloe habe ich vorsichtshalber erstmal nicht gekündigt.
In meiner alten Wohnung sind die großen Einrichtungsgegenstände geblieben. Kleidung, Pflanzen, Handtücher, Computer etc. sind mit nach Hamburg "gezogen".
In ganz 2011 bin ich von HH nach Bad Oldesloe zur Arbeit gependelt & habe mich in meiner alten Wohnung ausschließlich nur zum gelegentlichen Lüften & zum Post holen aufgehalten.
Bei meinem Freund hab ich keine Miete zahlen müssen (hab ja noch für Bad Oldesloe gezahlt) & es war auch kein Namensschild oder so an der Tür.
Im Oktober 2011 bin ich dann vollends umgezogen; die Wohnung in Bad Oldesloe wurde gekündigt & ich habe mich umgemeldet. Eine gemeinsame Haushaltskasse etc gibt es auch erst seit Oktober 2011.

Meine Frage: Wird eine Zweitwohnsitzsteuer für die Zeit von Januar 2011- Oktober 2011 fällig> Oder kann ich bedenkenlos die Pendlerpauschale für das ganze Jahr beim Finanzamt geltend machen>

Liebe Grüße
Socke

Probeweises Wohnen beim Freund

Socke118 @, Mittwoch, 29.02.2012 (vor 4430 Tagen) @ Socke118

Als kleine Ergänzung vielleicht noch:

- Mein Freund und ich wohnen in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus seiner Eltern.
- Es existiert kein Mietvertrag; ich habe keine rechtliche Verfügungsgewalt über die Wohnung. Im schlimmsten Fall kann ich sozusagen einfach "rausgeschmissen" werden.
- Ich zahle auch jetzt keine Miete hier in Hamburg, ich beteilige mich freiwillig an den anfallenden Hausnebenkosten.

Probeweises Wohnen beim Freund

Alfred @, Donnerstag, 01.03.2012 (vor 4429 Tagen) @ Socke118

» kurz vor Silvester 2010 probeweise zu meinem Freund und seiner Familie nach Hamburg gezogen.
Der Vollständigkeit halber und zur Sicherheit: Warst Du vom Januar 2011 bis Oktober 2011 in HH mit Nebenwohnung registriert oder melderechtlich überhaupt nicht erfasst>

Probeweises Wohnen beim Freund

Socke118 @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4426 Tagen) @ Alfred

» » kurz vor Silvester 2010 probeweise zu meinem Freund und seiner Familie
» nach Hamburg gezogen.
» Der Vollständigkeit halber und zur Sicherheit: Warst Du vom Januar 2011 bis
» Oktober 2011 in HH mit Nebenwohnung registriert oder melderechtlich
» überhaupt nicht erfasst>

Nein, ich war bis einschließlich Oktober 2011 in meiner Heimatstadt Bad Oldesloe melderechtlich mit der Hauptwohnung und zugleich einzigen Wohnung erfasst. Ich habe mich erst in Hamburg angemeldet, als ich die 'alte' Wohnung gekündigt habe und vollständig nach Hamburg gezogen bin.

Probeweises Wohnen beim Freund

Alfred @, Sonntag, 04.03.2012 (vor 4426 Tagen) @ Socke118

So wie Du Deine Wohnverhältnisse beschrieben hast, warst Du melderechtlich falsch erfasst.
Richtig wäre gewesen: Hauptwohnung (oder einzige Wohnung) in Hamburg, Nebenwohnung (oder Abmeldung der Wohnung) in Bad Oldesloe Diese Ummeldung hätte spätestens zwei Monate nach Einzug in die Hamburger Wohnung erfolgen müssen.

Was die Pendlerpauschale angeht:
1. Ist das eine Frage des Einkommensteuerrechts und damit unabhängig von der Zweitwohnungsteuer.
2. Gibt es die Pendlerpauschale, wenn jemand von seinem Wohnort zum Arbeitsort pendelt. Dein Wohnort war ausweislich des Melderegisters bis Oktober einschließlich Bad Oldesloe. Ob das FA da ein beruflich bedingtes Pendeln erkennt, ist m.E. mehr als fraglich.

Probeweises Wohnen beim Freund

Socke118 @, Montag, 05.03.2012 (vor 4425 Tagen) @ Alfred

» So wie Du Deine Wohnverhältnisse beschrieben hast, warst Du melderechtlich
» falsch erfasst.
» Richtig wäre gewesen: Hauptwohnung (oder einzige Wohnung) in Hamburg,
» Nebenwohnung (oder Abmeldung der Wohnung) in Bad Oldesloe Diese Ummeldung
» hätte spätestens zwei Monate nach Einzug in die Hamburger Wohnung erfolgen
» müssen.
»
» Was die Pendlerpauschale angeht:
» 1. Ist das eine Frage des Einkommensteuerrechts und damit unabhängig von
» der Zweitwohnungsteuer.
» 2. Gibt es die Pendlerpauschale, wenn jemand von seinem Wohnort zum
» Arbeitsort pendelt. Dein Wohnort war ausweislich des Melderegisters bis
» Oktober einschließlich Bad Oldesloe. Ob das FA da ein beruflich bedingtes
» Pendeln erkennt, ist m.E. mehr als fraglich.


Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten (:

Das Finanzamt wird die Pauschale berücksichtigen, das sollte nicht das Problem sein. Die melderechtlichen Verhältnisse können ein Indiz sein; die Finanzverwaltung ist daran aber nicht gebunden. Maßgebend ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers & der liegt hier eindeutig in Hamburg. Bei Alleinstehenden besteht die Vermutung, dass sie den örtlichen Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am Ort der Wohnung haben, von der aus sie sich überwiegend zur Arbeitsstätte begeben. Wo ein Alleinstehender den Lebensmittelpunkt tatsächlich besitzt, wird bestimmt durch die persönlichen Beziehungen zu diesem Ort und die Art und Weise, wie diese Beziehungen aufrechterhalten werden (z. B. durch besondere persönliche Bindungen an Personen, Vereine und andere Aktivitäten). Der Lebensmittelpunkt setzt jedoch stets voraus, dass der Arbeitnehmer sich dort nachhaltig aufhält. Da ich selbst im Finanzamt arbeite, kenn ich mich zumindest damit ein wenig (!) aus.

Mein Finanzamt erhebt allerdings keine Zweitwohnsitzsteuer, von daher ist es verdammt schwierig überhaupt einen Kollegen zu finden, der sich damit auskennt. Dies Thema war leider kein Bestandteil meiner Ausbildung dort :( Eigentlich schade, jetzt hätte ich das Wissen gut gebrauchen können... *seufz*

Was für Konsequenzen können mir für die vermeintlich verspätete Ummeldung entstehen>

(Ich bin in das Haus meiner Schwiegereltern mit eingezogen & diese wollten nicht, dass ich mich ummelde / in Hamburg anmelde bevor die Wohnung in Bad Oldesloe gekündigt ist. Sie waren der Meinung, dass ich solange in Bad Oldesloe gemeldet bleiben muss, wie die Wohnung dort besteht. Und ohne 'Beweis', dass ich wirklich in Hamburg wohne, wollten die Meldebehörden mich nicht 'haben'. Hatte telefonisch nachgefragt, was ich dort vorlegen muss. Gefordert wurde unter anderem ein Mietvertrag. Da es diesen nicht gibt, musste mein Freund mich zur Behörde begleiten, sich dort ausweisen und bestätigen, dass ich nun mit in diesem Haus wohnen darf. Ohne Einverständnis der Eltern war das jedoch nicht möglich.)

Vielen vielen Dank für's Kopf zerbrechen...

Grüße

Probeweises Wohnen beim Freund

UrsMahle @, Mittwoch, 07.03.2012 (vor 4423 Tagen) @ Socke118

Das das alles immer so kompliziert sein muss...:)