Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

kröte123 @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen)

Hallo,

ein Luxusproblem, aber folgendes.

Mein Mann arbeitet und wohnt unter der Woche in HH, der Rest der Familie wohnt und lebt gut 200 km weit weg.

Nun hat es sich ergeben, dass wir gemeinsam eine Eigentumswohnung in HH gekauft haben in der er wohnt. Wir sind gemeinsam veranlagt und stehen beide im Grundbuch.

Jetzt will die Stadt auf einmal für die vergangenen Jahre Zweitwohnungssteuer, da wir gemeinsam!! im Grundbuch stehen. Wenn nur mein Mann dort stehen würde wäre alles ok. Kann das sein.
Und wenn das so ist, wo klagt man dagegen.

gruss
Kröte123

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen) @ kröte123

» Jetzt will die Stadt auf einmal für die vergangenen Jahre
» Zweitwohnungssteuer, da wir gemeinsam!! im Grundbuch stehen. Wenn nur mein Mann dort stehen würde wäre alles ok. Kann das sein.
Das kann nach dem HH ZWSt-Gesetz nicht sein. Die wichtigste Frage ist hier die der melderechtlichen Registrierung. Dein Mann müsste in HHit Nebenwohnung registriert sein, Du hingegen nicht und nutzt als einzige Wohnung die am Familienwohnort. Stimmt das so>

» Und wenn das so ist, wo klagt man dagegen.
Gibt es schon einen Steuerbescheid oder erst die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung>

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

kröte123 @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen) @ Alfred

Hallo,

sorry über den Tonfall, ich ärgere mich einfach mal :-| .


» » Jetzt will die Stadt auf einmal für die vergangenen Jahre
» » Zweitwohnungssteuer, da wir gemeinsam!! im Grundbuch stehen. Wenn nur
» mein Mann dort stehen würde wäre alles ok. Kann das sein
.
» Das kann nach dem HH ZWSt-Gesetz nicht sein. Die wichtigste Frage ist hier
» die der melderechtlichen Registrierung. Dein Mann müsste in HHit
» Nebenwohnung registriert sein, Du hingegen nicht und nutzt als einzige
» Wohnung die am Familienwohnort. Stimmt das so>

Mein Mann wohnt seit 2010 in der Wohnung und ist auch von Anfang an ordentlich dort gemeldet. Der Rest der Familie (ich + 2 Kinder) ist am Hauptwohnsitz "in der Provinz" gemeldet.
Am Wochenende pendelt er dann.

»
» » Und wenn das so ist, wo klagt man dagegen.
» Gibt es schon einen Steuerbescheid oder erst die Aufforderung zur Abgabe
» einer Steuererklärung>

Nein es ist die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung und dort steht eben als ein Angabepunkt, nach dem man anscheinend zahlen muss

"Der Ehe-/Lebenspartner ist weder Mitmieter/Miteigentümer noch Mitwbewohner der Nebenwohnung"

Tja und da reisst es uns anscheinend rein. Wir sind gemeinsam veranlagt und stehen auch beide im Grunbuch.
Ich habe das so verstanden,
wenn nur mein Mann im Grundbuch stehen würde, wäre alles ok oder
wenn mein Mann eine Wohnung gemietet hätte, wäre alles ok

so aber ist alles falsch und wir müssten zahlen und das finde ich ungerecht.

kröte123

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen) @ kröte123

» "Der Ehe-/Lebenspartner ist weder Mitmieter/Miteigentümer noch Mitwbewohner der Nebenwohnung"
Ja, der Satz klingt missverständlich. Er findet aber keine Grundlage im Gesetz noch in der Anleitung zum Erklärungsvordruck. Der Steuertatbestand „Zweitwohnung“ ist nur erfüllt, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen als Nebenwohnung dient. Wenn ich alles richtig verstanden habe, bist Du nur an Deinem Wohnort melderechtlich registriert (mit einziger Wohnung) und in Hamburg überhaupt nicht. Dein Mann ist der einzige inder Familie, der in HH mit Nebenwohnung registriert ist. Damit bist Du nicht steuerpflichtig.

Zum weiteren Vorgehen wäre noch von Bedeutung:
1. Ist die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung
- nur an Deinen Mann oder
- an euch beide adressiert, oder
- habt ihr beide je 1 Aufforderung erhalten.
2. Steht der Hinweis auf den Eintrag im Grundbuch im Anschreiben des Finanzamtes>

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Rebell @, Montag, 05.03.2012 (vor 4407 Tagen) @ Alfred

Ja lieber Alfred in Bayern gibts zahlreiche solche Fälle, sobald nämlich beide im Grundbuch stehen, ist der zweite Miteigentümer zur Steuer fällig.- Leider wissen es viele Bürger nicht zum richtigen Zeitpunkt.

Sofortige unbürokratische Abhilfe: Beim Notar und im Grundbuch eine Änderung vollziehen, dann ist das Problem gelöst.
Das Kuriose daran, wenn der Miteigentümer nur einmal die Gelegenheit nutzt und beim Partner übernachtet, so ist die volle Jahressteuer fällig!
Selbst eine notariell beurkundete eidesstattliche Erklärung, dass der Partner niemmals die Wohnung nützt- auch keine einzige Übernachtung vollzieht, reicht noch nicht aus.
Die Kommunen sind mit Ihrer Kommunalen Selbstverwaltung oft schlimmer als Banditen!

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Alfred @, Montag, 05.03.2012 (vor 4406 Tagen) @ Rebell

Das mag in BY ja durchaus so sein, zumal die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit auch nur sieht, was sie sehen will (was kein Wunder ist). Aber hier geht es um das Hamburger ZWStG, und da ist die Sachlage anders. Was in BY eine ZW sein kann, ist in Hamburg keine.

» Sofortige unbürokratische Abhilfe: Beim Notar und im Grundbuch eine Änderung vollziehen, dann ist das Problem gelöst.
Unbürokratisch ist das ganz bestimmt nicht, und kostet auch Geld. Da gibt es einfachere Methoden, um die Kommunen und Gerichte wenigsten zu ärgern (wenn schon nicht mehr dabei herumkommt). Abgesehen davon: Meines Wissens ergeht bei einem Ehepaar als gemeinsame Eigentümer in Bayern der Steuerbescheid an Mann und Frau gemeinsam.

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Rebell @, Freitag, 07.02.2014 (vor 3703 Tagen) @ Alfred

Meines Wissens ergeht bei einem Ehepaar als gemeinsame Eigentümer in Bayern der Steuerbescheid an Mann und Frau gemeinsam.

Eben nicht Alfred, wenn die Frau mit Erstwohnsitz gemeldet,ist diese ja nicht steuerpflichtig.

Aber es gibt inzwischen vom Finanzamt in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium für diese Fälle einen neuen Fallstrick!

Mit der Änderung im Grundbuch, also übertragen auf den mit Erstwohnsitz gemeldeten Ehepartner entfällt für den anderen die Zwst.
Aber das löst sodann prompt eine Erbschaftssteuer aus

Also vom Regen in die Traufe ???

Zweitwohnungssteuer Hamburg für Eigentümer ??

Sarah Jevo @, Montag, 16.12.2013 (vor 3755 Tagen) @ kröte123

Hallo,

ein Luxusproblem, aber folgendes.

Mein Mann arbeitet und wohnt unter der Woche in HH, der Rest der Familie wohnt und lebt gut 200 km weit weg.

Nun hat es sich ergeben, dass wir gemeinsam eine Eigentumswohnung in HH gekauft haben in der er wohnt. Wir sind gemeinsam veranlagt und stehen beide im Grundbuch.

Jetzt will die Stadt auf einmal für die vergangenen Jahre Zweitwohnungssteuer, da wir gemeinsam!! im Grundbuch stehen. Wenn nur mein Mann dort stehen würde wäre alles ok. Kann das sein.
Und wenn das so ist, wo klagt man dagegen.

gruss
Kröte123

Hallo "kröte123" bin in ähnlicher Situation. Was ist aus der Angelegenheit geworden?

Herzliche Grüße