2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ

Bandit @, Donnerstag, 08.03.2012 (vor 4424 Tagen)

Folgende Situation:
Meine "eheliche Wohnung" ist in Hamburg, dort bin ich auch gemeldet (Hauptwohnsitz). Ich bin selbständig und habe den Firmensitz in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen. Der Firmensitz ist gleichzeitig mein Elternhaus. Das Haus ist auf mich eingetragen, d.h. ich bin der rechtmäßige Besitzer, meine Eltern haben unentgeltliches Wohnrecht bis ans Lebensende, wie das so üblich ist.
Wie komme ich nun aus der ZWS-Geschichte raus> Kann ich den Wohnsitz in OHZ einfach als Wohnung angeben, die "aus beruflichen Gründen gehalten wird und in einer anderen Gemeinde ist, als die eheliche Wohnung"> Im Wesentlichen ist das ja zutreffend, oder was sind da die Fallstricke der Raubritter>
Vielen Dank für jede Hilfe und die Mühe!

2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ

Alfred @, Donnerstag, 08.03.2012 (vor 4423 Tagen) @ Bandit

Kein Grund Osterholzer mit Nebenwohnung zu werden. Eigentümer zu sein, ist im Zweitwohnungsteuerrecht ziemlich bedeutungslos. Wenn Deine Eltern den Nießbrauch haben (und dieser im Grundbuch eingetragen ist), sind Deine Eltern die „Inhaber“ des Hauses und, da sie dort wohl mit einziger Wohnung melderechtlich registriert sind, nicht steuerpflichtig. In diesem Sinne gibt es sogar schon eine Entscheidung des BVerwG.

2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ

Bandit @, Freitag, 09.03.2012 (vor 4423 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred, Dir einen ganz herzlichen Dank! Die Sache mit dem "Innehaben" hat es in sich! Danke sehr!
Mein Zweitwohnsitz ist aber tatsächlich in OHZ. Soll ich mich dort abmelden, damit ich keinen Nebenwohnsitz in OHZ habe>>

2.Wohnsitz und Firmensitz in OHZ

Alfred @, Freitag, 09.03.2012 (vor 4422 Tagen) @ Bandit

Lassen wir Zweitwohnsitz mal außen vor. Du bist in OHZ mit Nebenwohnung registriert, und hältst Dich dort aus beruflichen Gründen auf. Deine Hauptwohnung ist die eheliche Wohnung (Familienwohnung) in einer anderen Gemeinde.
Wenn Du Dich zeitlich gesehen überwiegend in OHZ aufhältst, bist Du auf keinen Fall steuerpflichtig. Wenn nicht, kann es zumindest Ärger geben und da solltest Du wirlich überprüfen, ob Du die Nebenwohnung nicht tatsächlich abmelden kannst. Hinweis am Rande: Das gelegentliche Übernachten in einem Büro fäklt melderechtlich nicht ins Gewicht. Und Deine Eltern kannst Du besuchen. so oft und so lange Du willst.